Annette Wolf
Rechtsanwältin


Ihre Fachanwältin für Familienrecht

Herzlich willkommen!

Als Fachanwältin für Familienrecht betreue ich Sie kompetent rund um die Themen 

  • Ehescheidung
  • Eheverträge und 
  • nichteheliche Lebensgemeinschaften.
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Ehescheidung

Eine Trennung führt in der Regel dazu, dass zahlreiche Themen rund um die Scheidung zu klären sind. Hierzu gehören bei Vorliegen gemeinsamer Kinder insbesondere die Themen Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgangsregelung. Auch die Ansprüche der Ehegatten untereinander müssen geregelt werden, so insbesondere Ansprüche aus Güterrecht, Ehegattenunterhaltsansprüche und die Aufteilung der beiderseitigen Rentenanrechte, der sog. Versorgungausgleich. In jedem Scheidungsverfahren wird individuell auf den "Einzelfall" abgestellt. Deshalb ist es besonders wichtig, durch Erfahrungswerte und in Kenntnis der aktuellen Rechts- und Gesetzeslage abschätzen zu können, welche Risiken in den einzelnen Verfahren liegen. 

Ich begleite Sie durch diese anspruchsvolle Zeit und stehe an Ihrer Seite. Insbesondere auch durch Kooperationen mit Fachanwälten anderer Rechtsgebiete können wir auch in komplexen Verfahren den für Sie besten Weg finden.


Eheverträge

Voreheliche Eheverträge können oft eine große Hilfe sein, um Streitigkeiten bei Trennung und Scheidung zu verhindern oder zumindest zu minimieren. Gerade bei Unternehmern, freiberuflichen Praxen und Unternehmensbeteiligungen ist ein Ehevertrag sinnvoll, um im Trennungsfall nicht der notwendigen Liquidität beraubt zu werden. Aber auch angesichts steigender Immobilienpreise kann ein Ehevertrag nützlich sein, insbesondere auch dann, wenn seitens der Herkunftsfamilie größere Schenkungen und/oder Erbschaften zu erwarten sind. Die Möglichkeiten der vertraglichen Gestaltung sind vielfältig, allerdings gilt es im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH, den Vertrag hinsichtlich der Inhalts- und Ausübungskontrolle so rechtssicher wie möglich zu gestalten. Ich berate Sie umfassend, welche Regelungen hier sinnvoll aufgenommen werden können.

Im Falle einer Trennung kann es trotz eines einstmals getroffenen Ehevertrags dazu kommen, dass ehevertragliche Regelungen angegriffen werden bzw. werden müssen, z.B. da der Ehevertrag unter sittenwidrigen Umständen abgeschlossen wurde oder sich die ehelichen Lebensverhältnisse anders ausgestaltet haben als bei Vertragsschluss angenommen. Dies ist in Scheidungsverfahren keine Seltenheit. Auch hierzu stelle ich Ihnen meine volle Expertise und Erfahrung zur Verfügung, die ich in einer Reihe solcher Verfahren erwerben konnte. 


Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften kommt es bei Trennungen immer wieder zu Streitigkeiten rund um die gemeinsamen Kinder. Anders als in der Ehe erhalten die nichtehelichen Väter hier nicht automatisch die gemeinsame elterliche Sorge. Es kann daher z.B. die Frage zu klären sein, ob und welche Möglichkeiten zur Erlangung der gemeinsamen elterlichen Sorge gegeben sind. Zudem bestehen nicht nur Ansprüche auf Kindesunterhalt für die gemeinsamen Kinder, auch die nichteheliche Mutter kann ggf. Unterhaltsansprüche geltend machen.

Ich berate Sie zu den Themen elterliche Sorge und Umgangsregelung, Kindesunterhalt und Unterhalt der nichtehelichen Mutter bzw. des betreuenden nichtehelichen Vaters.